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 Wirecard - KapMuG / Forderungsanmeldung

Vollmacht für das Sicherheitenverlangen


EY hat in den vergangenen Wochen durch dubiose Umstrukturierungsmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Zum Schutz der Gläubiger, also in erster Linie der Aktionäre, die Ansprüche gegen EY geltend mache, haben diese u.a. bei Umwandlungen das Recht, Sicherheiten zu verlangen, wenn sonst die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, § 22 Umwandlungsgesetz (UmwG). D.h. die Gläubiger können grundsätzlich von den an dem Rechtsformwechsel beteiligten Rechtsträgern in Höhe der geltend gemachten Schadensersatzforderung und für die Kosten des Rechtsstreits eine Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft, Hinterlegung o.ä. verlangen, um zusätzliche Sicherheit zu haben, dass am Ende noch genügend Haftungsmasse vorhanden ist.


Entscheidend ist, gegen wen konkret ein solches Sicherheitenverlangen gestellt werden kann. Dies ist zunächst unproblematisch gegenüber der (mittlerweile geschrumpften) Kommanditgesellschaft möglich, also gegenüber der Wirtschaftsprüfungssparte. Nach unserer sorgfältigen Einschätzung liegt hier ein Sonderfall vor, weil unmittelbar im Anschluss an die Umwandlung der Austritt von drei der vier Kommanditisten erfolgt ist. Beide Vorgänge sind in der Gesamtschau als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen. Hierfür sprechen die detaillierten Regelungen des Kündigungsrechts der Kommanditisten im Vertrag vom 29.01.2024 und die binnen 48 Stunden tatsächlich vollzogenen Kündigungen. Dies hat zur Folge, dass das Sicherheitenverlangen nicht nur gegenüber der KG sondern auch gegenüber den drei ausgetretenen Gesellschaften gestellt werden kann.


Aus unserer Sicht sollten alle Aktionäre die jeweiligen Sicherheitenverlangen nach § 22 UmwG gegen alle vier Gesellschaften stellen. Denn es wäre fatal, wenn das Musterverfahren zugunsten der Aktionäre entschieden wird, eine Haftung durch EY allerdings bis dahin soweit ausgehöhlt ist, dass die Aktionäre dennoch nur einen sehr geringen Anteil ihres Schadens ersetzt bekommen.


Da im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG mit einer Insolvenzquote zu rechnen ist, ist es sinnvoll, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Es liegen diverse Rechtsgutachten vor, nach denen die Ansprüche der Aktionäre gleichrangig zu den Ansprüchen anderer Gläubiger sind. Die Vollmacht für die Forderungsanmeldung können Sie direkt hier abrufen:  Vollmacht für die Forderungsanmeldung


Nachfolgend finden Sie eine Kostenübersicht für die Forderungsanmeldung.

Streitwert bis Gesamtkosten brutto
1.000,00 € 62,83 €
1.500,00 € 90,68 €
2.000,00 € 118,52 €
3.000,00 € 155,89 €
4.000,00 € 189,21 €
5.000,00 € 222,53 €
6.000,00 € 255,85 €
7.000,00 € 289,17 €
8.000,00 € 322,49 €
9.000,00 € 355,81 €
10.000,00 € 389,13 €
13.000,00 € 420,07 €
16.000,00 € 451,01 €
19.000,00 € 481,95 €
22.000,00 € 512,89 €
25.000,00 € 543,83 €
30.000,00 € 592,03 €
35.000,00 € 640,22 €
40.000,00 € 688,42 €
45.000,00 € 736,61 €
50.000,00 € 784,81 €
65.000,00 € 840,74 €
80.000,00 € 896,67 €
95.000,00 € 952,60 €
110.000,00 € 1.008,53 €
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