Anleihen

Forderungsanmeldung / gemeinsamer Vertreter

Emittenten von Mittelstandsanleihen sind naturgemäß einem hohen Insolvenzrisiko ausgesetzt. Dafür bieten diese Emittenten auch vergleichsweise hohe Zinsen. Im Insolvenzverfahren muss grundsätzlich jeder Anleiheinhaber eine eigene Forderungsanmeldung einreichen. Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Kanzlei.


Etwas anders gilt, wenn für die jeweilige Schuldverschreibung ein gemeinsamer Vertreter bestellt wurde. Der gemeinsame Vertreter vertritt alle Anleiheinhaber im Kollektiv. Das bedeutet in erster Linie, dass er sämtliche Forderungen aller Anleiheinhaber zur Insolvenztabelle anmelden wird. Eine eigene Forderungsanmeldung ist nicht nötig und auch nicht möglich.


Herr Rechtsanwalt Michael Siegle wurde bereits mehrfach zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gem. § 7 SchVG bestellt. Informationen zu noch laufenden Verfahren erhalten Sie auf der jeweiligen Unterseite:


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