Wirecard - Erweiterung KapMuG - Überblick
Die Erweiterung auf die neuen Musterbeklagten können Sie hier beauftragen.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat zwischenzeitlich das Musterverfahren erheblich erweitert. Neben den bislang Beteiligten wurden auch drei weitere Gesellschaften aus dem EY-Verbund als Musterbeklagte in das Verfahren einbezogen: EY Tax GmbH, EY Strategy & Transactions GmbH und EY Consulting GmbH. Diese Erweiterung ist für die Durchsetzung der Anlegeransprüche von erheblicher Bedeutung.
Hintergrund: Veränderungen innerhalb der EY-Struktur
Hintergrund ist die Anfang 2024 von EY durchgeführte Umstrukturierung, bei der EY zunächst von einer GmbH in eine GmbH & Co. KG umgewandelt und die bislang unter dem Dach von EY bestehenden vier Geschäftsbereiche – Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting sowie Strategy & Transactions – in eigenständige Kommanditgesellschaften innerhalb der neu gegründeten EY GmbH & Co. KG überführt wurden. Bereits wenige Stunden nach der Eintragung dieser Umstrukturierung in das Handelsregister schieden in einem zweiten Schritt drei der vier Kommanditgesellschaften wieder aus der EY GmbH & Co. KG aus. Verblieben ist im Wesentlichen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die zugleich Musterbeklagte im laufenden KapMuG-Verfahren ist. Durch ihren Austritt konnten die drei ehemaligen EY-Gesellschaften das den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnete Vermögen aus der EY GmbH & Co. KG herauslösen.
Warum ist eine ergänzende Anmeldung erforderlich?
Ihre ursprüngliche Anspruchsanmeldung, die Sie 2023 durch einen Rechtsanwalt haben vornehmen lassen, erfolgte auf Grundlage des damaligen Verfahrensstands und bezog sich auf die zu diesem Zeitpunkt beteiligten Musterbeklagten (die EY GmbH bzw. jetzige EY GmbH & Co. KG). Die nunmehr in das Musterverfahren aufgenommenen herausgelösten EY-Gesellschaften waren zum Zeitpunkt Ihrer damaligen Anmeldung noch nicht Bestandteil des Musterverfahrens. Nach unserer rechtlichen Einschätzung erstreckt sich die frühere Anmeldung nicht auf diese Gesellschaften. Um Ihre Ansprüche bestmöglich abzusichern, empfehlen wir deshalb , die bisherige Anmeldung zu ergänzen und die drei neu aufgenommenen EY-Gesellschaften ebenfalls einzubeziehen. Sofern diese Ergänzung nicht erfolgt, können künftige Ansprüche nur gegenüber der verbliebenen EY-Teilgesellschaft, nicht aber gegenüber den drei herausgelösten Gesellschaften geltend gemacht werden. Damit würde auch ein erheblicher Teil der Haftungsmasse entfallen.
Unsere Tätigkeit
Wenn Sie wünschen, dass wir Ihre bestehende Anmeldung auf die abgespaltenen EY-Gesellschaften erweitern, bitten wir um entsprechende Beauftragung. Für diese Tätigkeit bieten wir Ihnen eine pauschale Vergütungsvereinbarung in Höhe von einmalig 149,- Euro inkl. Umsatzsteuer an. Wir haben uns bewusst für eine geringe Pauschalvergütung entschieden, um allen Anlegern die erforderliche Erweiterung der Anspruchsanmeldung zu ermöglichen und zugleich eine möglichst umfassende Absicherung Ihrer Ansprüche sicherzustellen.
Nach Ihrer Beauftragung werden wir die erforderlichen Schritte einleiten. Bitte beachten Sie, dass die ergänzende Anmeldung innerhalb der vom Bayerischen Obersten Landesgericht gesetzten Frist erfolgen muss und wir auch Zeit für die Vorbereitung der Schriftsätze benötigen. Wir bitten daher um Beauftragung bis zum 07.10.2026.

